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Strukturreform: Eine Behörde sieht rot

Impressum: Autor ist Christoph Curtius (Details) – Artikel als Sonderbeilage in AWP Soziale Sicherheit, 30. März 2011.

In der Schweiz scheint das Zeitalter der Regulierungen einzuziehen. Nicht nur, dass an verschiedensten Stellen entsprechende Behörden aufgebaut werden, wie bei der FINMA. Jetzt soll mit der Strukturreform auch die zweite Säule stärker reguliert und kontrolliert werden. Experten sind sich einig wie selten, dass die Reform in der geplanten Form nicht den gewünschten Erfolg bringen kann.

Das Vertrauen in die 2. Säule wurde in den vergangenen Jahren reichlich angekratzt. Viele Pensionskassen gerieten nach dem Börsenjahr 2008 in Unterdeckung. Bei einzelnen Kassen wurden gar Betrugsfälle aufgedeckt. Kein Wunder war die Aufregung in den Medien gross. Die Politik will darauf mit einer Strukturreform reagieren, die ein einfaches Rezept verfolgt: mehr Regulierung. Die Folgen für die Pensionskassen können fatal sein. Zudem soll die Reform bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft treten. Schon aus Praktikabilitätsgründen wird diese zügige Einführung zahlreiche Übergangsregelungen zur Folge haben. Das Chaos ist vorprogrammiert. Aber der Reihe nach: Was ist das Ziel der eigentlich gut gemeinten Reform und warum wird sie so heftig kritisiert?

Externe Kontrolle suggeriert Scheinsicherheit

Die Politik will das Vertrauen in die Pensionskassen durch straffere Regulierung wieder herstellen. Dazu soll eine explizite Oberbehörde geschaffen werden, die Missbrauch künftig vorbeugen soll. Bundesbern scheint Stiftungsräten und Anlageverantwortlichen sogar zu unterstellen, sie verfolgten lediglich eigene Interessen oder seien gar allesamt Betrüger. Wie sonst kann man sich erklären, dass die Reform vorsieht, sogar deren private Vermögensverhältnisse zu durchleuchten? Nicht einmal die Strafverfolgungsbehörden können sicher sein, Überblick über alle Transaktionsunterlagen und Konten eines Verdächtigen zu gewinnen. Wie soll das erst eine Behörde oder eine Revisionsstelle sicherstellen können? Hier kann im besten Fall der Öffentlichkeit Scheinsicherheit suggeriert werden, die nicht der Realität und den Erwartungen der Versicherten entspricht. Die 2. Säule wird auch in Zukunft nicht vor Personen mit betrügerischen Absichten geschützt sein – zu gross ist das Vermögen, welches in der 2. Säule verwaltet wird. Regulierungsbeamte und Mitarbeitende in Revisionsstellen sind aufgrund ihrer neuen Machtfülle hier nicht besser geschützt als die Verantwortungsträger in den Pensionskassen.

Kein Mehrwert erkennbar

Die Strukturreform sieht vor, dass viele Aufgaben an externe Stellen delegiert werden. Um die Zuständigkeiten zu entflechten, soll die Oberaufsicht neu durch eine unabhängige Kommission wahrgenommen werden. Gemäss Faktenblatt des Bundesamtes für Sozialversicherungen soll es die Aufgabe der Oberaufsichtskommission sein, für eine einheitliche Aufsichtspraxis zu sorgen und die Stabilität des Systems der 2. Säule zu garantieren.

Nun mag eine externe Revisionsstelle oder eine Oberaufsicht zwar die Geschäfte nach gewissen objektiven Kriterien prüfen können. Es bleibt die Frage, inwiefern sie in der Lage ist die Geschäfte auch ausreichend zu beurteilen. Einer Behörde, die sich einmal pro Jahr mit einer Vorsorgeeinrichtung auseinandersetzt, wird es nie möglich sein, die Geschäfte so umfassend zu kontrollieren und zu beurteilen, wie es nötig wäre. Zudem kennt sie die Geschäfte und Prozesse zu wenig. Dass Kontrollmechanismen im Bereich der beruflichen Vorsorge eingeführt bzw. verstärkt werden, ist sinnvoll. Doch wäre die Kontrolle besser an dem Ort angesiedelt, an dem die Entscheidungen gefällt werden - innerhalb der Pensionskasse.

Persönlichkeiten statt Verwalter

Mit Regulierungen wird die Entscheidungsfindung in Stiftungen nicht nur schwieriger, sie wird sogar eingeschränkt. Die Entscheidungsträger der 2. Säule werden geschwächt. Sie verlieren Handlungskompetenz. Wir brauchen in den Pensionskassen aber nach wie vor starke, tatkräftige Persönlichkeiten, die handeln können und gerne Verantwortung wahrnehmen. Was wir nicht brauchen, sind brave Verwalter, die nur an externe Stellen zu rapportieren haben.

Enteignung der Versicherten

Die Strukturreform wird gerade für die kleine Kassen zu einer ungeheuren finanziellen Belastung führen. Diese Kosten müssen sie auf die Versicherten überwälzen, die gleichzeitig weniger Leistung erhalten. Das kommt fast schon einer Enteignung der Versicherten gleich. Im Vorfeld der Abstimmung über den Umwandlungssatz gerieten die teilweise zu hohen Verwaltungskosten in die Kritik. Nun verordnet ausgerechnet der Staat noch mehr bürokratischen Aufwand. Gerade bei kleinen und mittleren Pensionskassen würden dadurch unverhältnismässige Mehrkosten entstehen. Der Pensionskassen-Experte Martin Wechsler hat diese beispielhaft berechnet. Eine Kasse mit 300 Versicherten, ein typischer Fall für die Schweizer Pensionskassenlandschaft, hat Verwaltungskosten von etwa 300 Franken pro Versichertem. Mit der Reform würden diese um 139 Franken steigen. Ein Anstieg um beinahe die Hälfte. Anders ausgedrückt: Die Altersrente pro Versicherten sinkt dadurch um drei Prozent. Gerade die kleinen Kassen könnten durch die Kostensteigerung gezwungen werden, sich Sammelstiftungen anzuschliessen

Rückzug der Arbeitgeber aus der Verantwortung

Laut PK-Statistik 2009 stehen etwa 2250 Stiftungen von Firmen und Berufsverbänden 100 Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen gegenüber. Die Reformpläne der Politiker könnten dazu führen, dass schlussendlich ein paar grosse weitgehend uniforme Vorsorgeeinrichtungen übrig bleiben, während sich die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für die berufliche Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden zurückziehen. Selbst wenn sie dies vielleicht gar nicht wollen.

Gerade die firmeneigenen Pensionskassen sind aber meist risikofreudiger und denken langfristiger, auch weil die Unternehmensführung in die Verwaltung eingebunden ist und ein ureigenes Interesse an einer attraktiven Absicherung ihrer Mitarbeitenden hat. Zudem zeigt die Geschichte, dass sich die Arbeitgeber hier stark in der Verantwortung fühlen und sogar dafür gerade stehen, falls die Pensionskasse in Schieflage gerät.

Zudem könnte ein Konzentrationsprozess dazu führen, dass die für die Schweiz charakteristische vielfältige Pensionskassenlandschaft verloren geht. Es steht zu befürchten, dass das Pensionskassengeschäft ein Business wie jedes andere wird.

Es fragt sich zudem: Wo bleiben in dieser Diskussion diejenigen, um die es schlussendlich geht – die Versicherten? In der 2. Säule geht es ja um das Geld der Versicherten, das ihnen erlaubten soll, ihr Lebensstandard im Alter zu sichern. Nur fragt sich, ob eine Behörde wirklich die Aufgabe leisten kann, im Namen der Versicherten zu handeln und primär deren Interessen wahrzunehmen. Der Verwaltungsaufwand, der durch das Rapportieren entsteht, bindet Kräfte und erhöht Kosten. Diese Kosten gehen zu Lasten der künftigen Pension der Versicherten. Sie zahlen die Zeche, ohne in der Diskussion auch nur erwähnt zu werden. Kontrollmechanismen sind zwar im Interesse der Versicherten, aber nur dann, wenn Aufwand und Ertrag der Massnahmen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dies ist bei der Strukturreform wahrlich nicht gegeben.

Christoph Curtius, Mitglied der Geschäftsleitung, PKRück AG. Mehr Infos unter: www.pkrueck.com

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