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Sind die Pensionskassen noch zeitgemäss?

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der FuW Nr. 6, 22. Januar 2003, Seite 22

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Staatliche Vorschriften verlangen, dass Pensionskassen ihre Verpflichtungen jederzeit erfüllen können. Wem nutzt ein hoher Deckungsgrad?

Einführung

Die Pensionskassenvermögen wachsen dank Einlagen, Beiträgen und Erträgen. Zahlungen für Leistungen sowie die Begleichung der Verwaltungs- und Sicherheitskosten vermindern sie auf der anderen Seite. Finanzielles Gleichgewicht herrscht, wenn das Vermögen die Verpflichtungen ausreichend deckt und sich Zu- und Abgänge die Waage halten.

Alterskapital

Deckungslücken müssen selbst behoben werden. Somit tragen die Versicherten das volle Ausfallrisiko. Wie bereits vor zehn Jahren kämpfen Pensionskassen zur Zeit wieder mit Unterdeckungen. In der Schweiz haben mittlerweile siebzig bis achtzig Prozent einen negativen Deckungsgrad. Einige fordern darum von ihren Arbeitgebern finanzielle Unterstützung. Erst vor drei Jahren drehte sich die Diskussion noch um die Verteilung von überschüssen und die Frage war, ob und was an die Arbeitgeber zurückfliessen darf.

Die juristische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Pensionskassen ist eine unbestrittene Stärke des Schweizerischen Vorsorgewesens und war zentraler Punkt der kürzlich geführten IAS-Diskussion. Dabei wurde klargestellt, dass keine Mittel an Arbeitgeber zurückfliessen dürfen. Umgekehrt können Stiftungen nicht automatisch auf seine Hilfe zählen, wenn sie im Minus sind. Sonst würden schlecht geführte Pensionskasse Ihren Arbeitgeber und damit sich selbst in den Ruin treiben.

Vorsorgeeinrichtungen sind mit wenigen Ausnahmen in die Form von Stiftungen gekleidete, zweckgebundene Vorsorgevermögen. Ihr einziger Zweck ist das Erbringen von finanziellen Leistungen im Alter sowie nach Todes- und Invaliditätsfällen. Ihr Leistungspotential ist von zufliessenden Beiträgen und der Effizienz, mit der diese verwaltet und verteilt werden, abhängig.

Pensionskassen verpflichten sich gegenüber ihren Versicherten in der Regel über längere Zeit. Versicherte und vor allem Rentenbezüger erwarten kontinuierlich verlaufende Verzinsungen bzw. konstante Rentenzahlungen. Eine vordergründige Aufgabe ist darum der zeitliche Ausgleich ihrer eigenen natürlichen Schwankungen mit kontinuierlich zunehmenden Verpflichtungen gegenüber den Destinatären.

Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen dem jeweils vorhandenen Vorsorgevermögen und dem notwendigen Deckungskapital, dem Anteil am Vermögen, der bereits verteilt wurde. Wegen der unterschiedlichen Entwicklungen dieser Vergleichsgrössen werden mehr oder weniger grosse Schwankungen des Deckungsgrads erwartet.

Zur Zeit sind die Vermögen soweit geschrumpft, dass sie vermeintlich nicht mehr ausreichen, alle Verpflichtungen zu decken. Dieses kurzfristige Szenario ist nicht neu, aber es fällt aus dem gesetzlichen Rahmen und lässt postwendend Rufe nach mehr Regulierung und Kontrolle erschallen. Schnell ist vergessen, dass kurzfristige Schwankungen einer langfristig ausgelegten Altersvorsorge grundsätzlich keinen Abbruch tun. Sie sind Teil des Geschäfts und müssen von Pensionskassen in ihre Planung einbezogen werden. top ↑

Glättung von Marktschwankungen

Der langfristige Ertrag wird mit der Wahl der Anlagestrategie festgelegt. Er muss über dem technischen Zinssatz liegen. Mit überschüssen werden beispielsweise Zunahmen der Lebenserwartungen aufgefangen, Reserven gebildet und Verwaltungskosten finanziert.

Das Wachstum von Vorsorgeeinrichtungen wird im Beispiel anhand einer gebräuchlichen, konservativen Anlagestrategie gezeigt. Die betrachteten Vorsorgeeinrichtungen arbeiten alle mit gleicher Strategie und Effizienz und erreichen darum dasselbe Vermögen.

Pensionskassenleistungen werden mit einem technischen Zins berechnet. Er bestimmt die durchschnittliche Verzinsung, den Umwandlungssatz oder Rentenziele im Leistungsprimat. Innerhalb enger Grenzen ist er frei wählbar. Hingegen ist der Zinssatz für die Berechnung der gesetzlichen Minimalleistungen vorgegeben und für alle Pensionskassen gleich.

Der Einfachheit wurde der technische Zins häufig dem Minimalzins gleich gesetzt. Das Deckungskapital der laufenden Renten wird somit auch mit diesem Satz berechnet. Weil Rentenkürzungen verpönt und nur in Notfällen vorgenommen werden, kann darum der technische Zins praktisch für einen namhaften Teil des Vorsorgevermögens nachträglich nicht mehr reduziert werden. Seine Herabsetzung im aktiven Bereich führt zu Ungleichgewichten zwischen aktiven Versicherten und Rentenbezügern und verstösst gegen das ansonsten im Vorsorgewesen hochgehaltene Gleichbehandlungsprinzip. top ↑

Abhängigkeit von Systemzwängen

Die unterschiedliche interne Verzinsungen hat direkte Auswirkungen auf die individuellen Altersrenten. Während der Kapitalbildung führen zudem systembedingte Unzulänglichkeiten zu unkontrollierten Veränderungen der finanziellen Situation.

Für die Entwicklung des BVG-Modells bildeten ununterbrochene, lineare Aufstiegskarrieren und kontinuierlich ansteigende Löhne massgebende Planvorgaben. Beides ist schon lange überholt. Monogame Arbeit ist immer weniger gefragt. Bereits wechseln Erwerbstätige bis zu achtmal ihren Arbeitsplatz. Wir wissen, dass künftig zwischen Arbeitsaufnahme und Pensionierung bis zwölfmal eine neue Stelle angetreten wird.

In beruflichen Laufbahnen werden Lohnmaxima heutzutage bereits in jüngeren Jahren erreicht. Ein späterer Lohnabbau wegen Reduktion der Arbeitspensen oder realen Lohneinbussen ist die Norm. So ergibt sich die Altersrente aus der Summe von Freizügigkeitsleistungen bei verschiedenen Arbeitgebern.

Vorsorgeeinrichtungen und ihre Hochrechnungen der Leistungen auf das Pensionsalter berücksichtigen weder die Wechselwirkungen zwischen den Pensionskassen, noch ihre unterschiedliche Reservepolitik. Sie vergleichen Löhne von gestern mit Leistungen von morgen. Die persönlichen Leistungsausweise sind darum schon bei der Erstellung Makulatur. Dennoch unterstellen Gesetz und Pensionskassenplaner beharrlich ununterbrochene, kontinuierlich ansteigende Sparprozesse. Die Folge sind bei jedem Stellenwechsel Umverteilungen mit Gewinnern und Verlierern.

Bis vor Kurzem profitierten meist die Pensionskassen. Ihnen flossen Mutationsgewinne zu, die gerne mit Solidaritäten begründet wurden. Heute wird dieser eklatante Systemmangel offensichtlich, weil nach Austritten Pensionskassen mit negativem Deckungsgrad finanziell geschädigt werden und sich nicht dagegen wehren können. Der Zwang zur vollen Freizügigkeit kann sie aus der Bahn werfen. So sinkt beispielsweise der Deckungsgrad von 90 auf 80 Prozent, wenn von zwei gleichgewichtigen Versicherten einer die Pensionskasse verlässt. top ↑

Abbau der Effizienz

Weder Gesetzgeber noch Aufsicht verlangen von Pensionskassen ein effizientes Verhalten. Es genügt, wenn die Beiträge und Leistungen mit den Reserven, Erträgen und Kosten im Gleichgewicht sind. Mindererträge und überhöhte Kosten können mit Beitragserhöhungen ausgeglichen werden.

Seit der Staat 1985 das Szepter übernommen hat, ist die administrative Belastung der Pensionskassen kontinuierlich angewachsen. Die Verwaltungskosten sind trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung vielfach nicht bekannt. Untersuchungen zeigen, dass vereinzelt pro Versicherten und Jahr über 2000 Franken Kosten anfallen. Für Mitarbeiter mit niedrigen Löhnen kosten Verwaltung und Administration nicht selten mehr als ihre einbezahlten Sparbeiträge. Zum Sparen bleibt somit nichts übrig. Der Einbezug von Versicherten mit Niedrigstlöhnen schwächt darum die Effizienz der Pensionskassen.

Mit der angekündigten 1. BVG-Revision droht nochmals eine Aufblähung des administrativen Apparates und weil mittlerweile auch Juristen ein lukratives Umfeld im Vorsorgewesen ausgemacht haben, muss wegen unverständlichen Gesetzestexten und einer skandalösen Rechtssprechung ein zusätzlicher Kostenschub befürchtet werden. top ↑

Veraltete Finanzierungssysteme

Jung und Alt zahlen häufig gleich hohe Beiträge in ihre Vorsorgeeinrichtung, obwohl auf der Leistungsseite unterschiedliche Gutschriften erfolgen. Diese Durchschnittsfinanzierung bietet solange kein Problem, als im Laufe der Zeit automatisch ein Ausgleich stattfindet. Die Gleichbehandlung der Versicherten ist aber nur gewährleistet, wenn ihre Versicherung gleich lang dauert und die Löhne gleichmässig ansteigen. Ungleiche Lohnentwicklungen stören den Ausgleichsprozess. Nach einem Stellenwechsel wird er ganz und unwiderruflich unterbrochen.

Die Finanzierung mit Durchschnittsbeiträgen missachtet gesellschaftliche Tatsachen und genügt den Anforderungen an die Mobilität der Arbeitskräfte in keiner Weise. Durschnittsfinanzierungen verschwinden darum zunehmend. Sie sind noch in grösseren Versicherungs- und Leistungsprimatkassen gebräuchlich. Im Gastgewerbe werden sie durch den Mantelvertrag vorgeschrieben. Dort ist wegen des niedrigen Lohnniveaus die negative Wirkung besonders gravierend. Die meisten Versicherten verlassen die Branche in jungen Jahren und finanzieren so die Altersleistungen ihres Patrons. top ↑

Deckungsgrad und Risikofähigkeit

Zeitpunktbetrachtungen des Deckungsgrads sind kein verlässlicher Gradmesser für die Qualität und Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung. Das Ausmass der Vermögensschwankungen ist eine direkte Folge der gewählten Anlagestrategie. Offensichtlich ist der Verlauf des Vermögens unabhängig von technischen Zinsen und Reserven. Es ist darum für die Sicherheit des Vermögens, bzw. der Stiftung, unerheblich, ob und wie viel Schwankungsreserven gebildet werden. Hingegen beeinflussen sie die Höhe der Leistungen und bestimmen zusammen mit der Effizienz der Verwaltung den Wert für die Destinatäre.

in hoher Deckungsgrad schmälert während der Aufbauphase den Nutzen der aktiven Versicherten. Das Zusammenspiel des Ertrags mit der Entwicklung der Altersguthaben mit unterschiedlicher Reservenpolitik geht aus dem Beispiel hervor.

Schwankungen der Vermögen liegen in der Natur der Sache. überreaktionen bei finanziellen Unterdeckungen verleiten zu kontraproduktiven, schädlichen Reaktionen.

Die bisherige Entwicklung von Pensionskassen lässt eine Erholung erwarten. Die Sehnsucht der Finanzgurus nach der guten alten Zeit und die pessimistischen Prognosen sind mehr emotional, denn wissenschaftlich begründet.

Gesetzliche Schranken, systemmässige und aufsichtsrechtliche Zwänge, steuerliche Knebel, gerichtliche Fehlurteile sowie politische und mediale überreaktionen verhindern zunehmend vernünftiges wirtschaftliches Handeln der Pensionskassen. Statt unpraktikable Regulatoren zu pflegen, sollten daher mit der Gesetzesrevision verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Pensionskassen ermöglichen, ihre Effizienz zu steigern und unbestrittene Stärken der beruflichen Vorsorge wieder zu betonen. top ↑

Beispiel

in Anfangsvermögen von CHF 100.00 wurde von 1970 bis 2002 mit Vermögenserträgen und Sparbeiträgen geäufnet. Mit der Anlagestrategie von 25 Prozent Aktien und 75 Prozent Obligationen betrug der durchschnittliche Ertrag 6,2 Prozent. Davon wurden jeweils 0,5 Prozent für die Kosten der Vermögensverwaltung und 1 Prozent vom versicherten Lohn für die Administration abgezogen. Bis ins Jahr 2002 hat sich das Vermögen somit auf CHF 1627.00 erhöht.

Höhe des Deckungsgrades

Deckungsgrad, Tabelle

Die Vermögen haben sich bei gleicher Anlagestrategie, unabhängig vom technischen Zins und von bilanztechnischen Sicherheitsmassnahmen entwickelt. Letztere haben mithin keinen Einfluss auf die Höhe und die Sicherheit des Vermögens. Hingegen beeinflussen die Verwaltungs- und Administrationskosten die Vermögensentwicklung stark. Mit halben Kosten hätte das Vermögen beispielsweise CHF 1785.00 betragen, was heute eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent erlauben würde.

Die erwirtschafteten Vermögen wurden unterschiedlich verteilt, indem die Altersguthaben mit 3,25, 4 bzw. 5 Prozent verzinst wurden. Die persönlich erworbenen Altersguthaben sind mit einem technischen Zins von 5,0 Prozent rund 1/4 höher und mit 3,25 Prozent rund 1/7 tiefer als mit 4 Prozent. über die Jahre wäre eine durchschnittliche Verzinsung von 4,7 Prozent möglich gewesen, wenn man die Altersguthaben variabel, immer gemäss den erzielten Nettoerträgen (Performance abzüglich Kosten und Rückstellungen) verzinst hätte. In diesem Fall sind Vermögen und verteilte Mittel immer gleich gross.

Der Deckungsgrad würde in diesem Fall immer 100 Prozent betragen. Er zeigt das Verhältnis des erwirtschafteten Vermögens zu den verteilten Mitteln (Altersguthaben + Reserven). Infolge der Abweichungen der erzielten Nettoerträge von den gleichbleibenden, technischen Zinsen, mussten Pensionskassen bereits 1974, 1981 und 1992 vorübergehende, zum Teil namhafte Unterdeckungen in Kauf nehmen. Auch im Jahr 2002 resultiert mit dem technischen Satz von 5 Prozent wieder eine Unterdeckung. Mit 3,25 Prozent würde zwar der Deckungsgrad noch komfortable 120 Prozent betragen. Dafür sind die persönlich erworbenen Altersguthaben vergleichsweise bescheiden. top ↑

Performance in Prozent

Portfolio nach BVG-Index Pictet: 25 Prozent Aktien / 75 Prozent Obligationen.
Mittelwert 1970 bis 2002: 6,23 Prozent
Performance-Verlauf

Vermögensverlauf

Vermögensverlauf

Deckungsgrad in Prozent

Verlauf des Deckungsgrades mit gleicher Strategie, gleichen Kosten und verschiedenen technischen Zinsen (Reservenpolitik)

Deckungsgrad

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