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Parität ist mehr als Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Impressum: Interview Peter Schnider, «Schweizer Personalvorsorge» (SPV) mit Herbert Brändli (HB), Pensionskassenexperte und Präsident des Stiftungsrats der unabhängigen Sammelstiftung Profond. Publiziert in Heft 07/05; 19. Juli 2005.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat Beschwerde dagegen eingelegt, dass Vertreter von Versicherern in Stiftungsräten von BVG-Sammelstiftungen Einsitz nehmen. Unser Gesprächspartner dagegen betont, dass in einem Stiftungsrat neben Interessen des Stifters noch ganz andere Interessenkonflikte eine bedeutende Rolle spielen können.

SPV: Bei der Diskussion um die Parität in Führungsorganen von Vorsorgeeinrichtungen wird immer der Gegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hochstilisiert. Entspricht dies der Realität?

HB: Wird die Finanzierungsfrage ausgeklammert, sind die Interessen der Sozialpartner gegenüber ihrer Vorsorgeeinrichtung weitgehend deckungsgleich. Beide Parteien wollen aus unterschiedlichen Beweggründen einen maximalen Ertrag für den geleisteten Mitteleinsatz.

SPV: Was ist der ideale Hintergrund für ein Mitglied eines Führungsorgans?

HB: Von Führungsorganen der Pensionskassen allgemein und von Sammelstiftungen speziell werden primär Fachkenntnisse und Managementkapazitäten verlangt.

SPV: Erfüllen sie diese Anforderungen in der Praxis?

HB: Da gibt es in der Tat gewisse Fragen, die sich stellen. Sind periodisch neu gewählte Laiengremien finanziell und zeitlich überhaupt in der Lage, sich selbst die notwendige Kompetenz für eine professionelle und effektive Verwaltung anzueignen? Sind sie befähigt, pensionskassenrelevante Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schlichten, die mit der Auslagerung von Dienstleistungen und im Verteilkampf um die vorhandenen Mittel entstehen?

SPV: Was verstehen Sie unter dem Verteilkampf um Mittel?

HB: Beispielsweise sind Dienstleister versucht, aus der Nähe der Vorsorgeeinrichtung zum Arbeitgeber Kapital zu schlagen, indem sie ihre Aufträge mit Geschäften gegenüber den Unternehmen verquicken. Damit provozieren sie Interessenkonflikte innerhalb der Stiftungsorgane. Gefordert sind darum Integrität und Unabhängigkeit. Ob und wieweit die Parität dies sicherstellen kann, ist fraglich. Konflikte unter den Sozialpartnern entstehen auch, wenn die Firma gewisse Arbeitnehmer bevorzugt behandeln möchte und so indirekt in den Verteilkampf der Pensionskassen eingreift. Die Verteilung des anvertrauten Vermögens unter die Berechtigten ist eine hervorragende und delikate Aufgabe des Führungsorgans.

SPV: Kann diese Aufgabe gelöst werden?

HB: Die Lösung erfolgt mittels Reglementsetzung und einer gerechten Zuordnung der Vorsorgemittel auf die Destinatäre. Hier ist der Einfluss der Parität widersprüchlich, wie nachstehendes Beispiel zur Verteilungsproblematik illustriert: In einer Pensionskasse mit 250 Mitarbeitern, einem Vermögen von 35 Millionen Franken, wovon fünf Millionen freie Mittel, standen sechs paritätisch gewählte Stiftungsräte vor der Pensionierung. Sie erwartete eine Rente von 70 Prozent des letzten versicherten Lohnes, der reglementarisch auf 130 000 Franken beschränkt war. Die Stiftungsräte reklamierten einen lanjährigen Nachholbedarf und beschlossen kurzerhand eine Erhöhung der versicherten Löhne auf 160 000 Franken. Insgesamt ergab sich für die Betroffenen eine Zusatzrente von 108 000 Franken mit einem Barwert von rund 1,8 Millionen Franken. Zusammen mit dem Nachfinanzierungsbedarf für vier weitere ältere Mitarbeiter wurden mit diesem einstimmig gefassten Beschluss mehr als die Hälfte der freien Mittel absorbiert. 240 jüngere Versicherte und die Rentner gingen leer aus.

SPV: Also brauchen Destinatäre Führungsorgane, die tatsächlich ihre Interessen vertreten?

HB: Bei genauerem Hinsehen könnte sich die Parität als falsches Mittel am falschen Ort entpuppen. Es ist abzuklären, ob die Mitspracherechte der Versicherten nicht anders und besser wahrgenommen werden könnten.

SPV: Was müsste konkret unternommen werden?

HB: Nach bald 20 Jahren Praxis mit paritätischen Führungsorganen wäre genügend Material für eine fundierte Wirkungsanalyse vorhanden. Was Parität bewirkt und wo sie nützlich oder schädlich ist, kann heute leider niemand schlüssig beantworten.

SPV: Besten Dank für das Gespräch       top ↑


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