Kollektivversicherung = Briefkastenfirma
Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen als Leserbrief in der AWP 21/2003; 12. Dezember 2003
Jede Vorsorgeeinrichtung kann die obligatorische Vorsorge autonom durchführen, muss aber unter gewissen Bedingungen die Leistungsrisiken für Tod und Invalidität einer Lebensversicherungsgesellschaft übertragen.
Pension
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) prüft die angebotenen Tarife. Damit wollte man Pensionskassen und Versicherte gegen Übervorteilungen durch Kollektivversicherungsverträge schützen, die sie zwangsweise abschliessen müssen. Einflussreiche Lobbyisten haben aber über den Umweg der Verordnung die Lebensversicherer stärker in das Vorsorgegeschäft eingebunden und so einer Teilung des Vorsorgewesens in drei Klassen Vorschub geleistet.

Mit den Artikeln 68 BVG und 54 BVV2 wurde für Versicherer ein spezielles Ventil geöffnet. Sie konnten damit ihre Sammelstiftungen zu leeren juristischen Hüllen formen. Deren Organe sind nur Staffage. Als Selbstkontrahenten lagern sie sämtliche Risiken auf ihre Stifterfirmen aus.
Betroffen sind rund 1,2 Millionen Versicherte. Sie müssen neben der eigenen Vorsorge auch die Gewinne der Versicherungsgesellschaften und ihre teuren Vertriebssysteme und überdimensionierten Verwaltungsapparate finanzieren. Im schlimmsten Fall werden sie gehalten, mit ihren Beiträgen darbende Stiftergesellschaften zu sanieren. Ein Wechsel in andere Vorsorgeeinrichtungen wird mit hohen finanziellen Hürden erschwert oder verunmöglicht.
Als «Versicherungsbetrug» bezeichnete der deutsche Aphoristiker Oliver Hassencamp dieses Vergehen von Versicherungen an ihren Versicherten. Es wird im jüngst proklamierten «Winterthurer Modell» verdeutlicht.
Die Versicherungsgesellschaften, die sich dahinter formiert haben, schockieren langjährige Kunden mit:
- Aufschlägen auf den Verwaltungs- und Versicherungskosten von 50 Prozent und mehr,
- Senkung der internen Verzinsung bis auf 2 Prozent
- rückwirkenden Reduktionen der Altersleistungen um 25 Prozent.
Die drastische Kürzung der Umwandlungssätze sei nicht missbräuchlich, argumentiert unsere Regierung formalrechtlich und übersieht, dass langjährige Verträge nicht mehr eingehalten werden. Sie hilft so, finanziell und moralisch angeschlagene Versicherungsgesellschaften im Geschäft zu halten.
Gleichzeitig gibt sie einem massiven Rentenklau nachträglich ihren Segen. Wie schon vor 17 Jahren wird der Bürger vollmundig beschwichtigt. Schon damals wollten die Versicherer transparent sein und Überschüsse auszahlen. top ↑
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